Das ist noch eine speziell grüne Forderung zur "Verteilungsgerechtigkeit in Grün", denn diese sollte auch zu mehr Schutz der Menschenrechte, des Klimas und der Umwelt weltweit führen.
| Kapitel: | Verteilungsgerechtigkeit in Grün |
|---|---|
| Antragsteller*in: | Sylvia Dorn (LAG WiFiSo) |
| Status: | Geprüft |
| Angelegt: | 23.07.2020, 22:11 |
Kommentare
Mario Hüttenhofer:
Durch USt-Absenkung wird auch noch kein Produkt günstiger, sondern nur die Steuerlast von GWÖ Unternehmen kleiner. Gleichartige Waren haben dann unterschiedliche Steuersätze! Das hat weitreichende Folgen. Damit wird nicht umverteilt oder gerechter verteilt.
Wenn USt-Absenkung, dann auf alle gleichartige Waren, insbesondere bei Waren des täglichen Gebrauchs. GWÖ sollte mE über die Ertragssteuern gefördert werden. Verteilungsgerechtigkeit in der USt warenbezogen über Luxussteuern bzw. CO2- bzw. Ressourcensteuern.
Martina Georg:
ich möchte auch, dass nachhaltiges wirtschaften "steuerlich belohnt" wird. Allerdings denke ich, dies sollte auf der Ebene der Unternehmensbesteuerung und nicht der Konsumbesteuerung (MwSt) erfolgen. Deshalb stimme ich Deinem Änderungsantrag nicht zu, obwohl ich die GWÖ und die Idee der Gemeinwohlbilanzierung für sehr spannend halte. Denn um eine Besteuerung von Unternehmen orientiert auch an ökologischen und sozialen Aspekten zu ermöglichen, braucht es - neben der bisherigen Rechnungslegung zur Ermittlung des rein wirtschaftlichen Ergebnisses unternehmerischer Tätigkeit - auch Kriterien und Bewertungsmaßstäbe für das ökologische und soziale Handeln der Unternehmen. Und eine Gemeinwohlbilanz könnte hier der Ausgangspunkt sein - und zwar am besten in Verbindung mit einer deutlichen Vereinfachung der bisherigen Rechnungslegung / des Steuer- und Handelsrechts, um den bürokratischen Aufwand in den Unternehmen und in den Behörden in einem erträglichen Maß zu halten.